In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Leistung und wie Sie den Kindergeld-Antrag stellen.
Kindergeld online beantragen
Voraussetzungen für Kindergeld
Sie können Kindergeld beantragen, wenn…
- Ihr Kindunter 18Jahrenist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auchKindergeld für volljährige Kinder beantragenund erhalten),
- Sie Ihr Kindregelmäßig versorgenundesin Ihrem Haushaltlebt (das giltauchfür Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- IhrWohnortin Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oderder Schweiz ist. Mehr erfahren Sie auf der SeiteKindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.
Die Zahlung von Kindergeld ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig.
Höhe des Kindergeldes
Sie erhaltenpro Kind 250Euro Kindergeld im Monat.Grundsätzlich gilt: Nur für Kinder, die die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt.
Tipp:Gut zu wissen: Unter bestimmten Bedingungen kann auf Antrag das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt werden.
Kindergeld ab Geburt beantragen
Erfüllt Ihr Kind die Voraussetzungen, können Sie den Kindergeld-Antrag online ausfüllen.
Kindergeld online beantragen
Wenn Sie über eine Bund-IDverfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt onlinean die Familienkasse übermitteln.
Juristischer Text:Rechtliche Grundlage ist Paragraf5Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehungsweise Paragraf32 Einkommensteuergesetz (EStG).
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kindergeld-Antrag
Sie können Kindergeld auch rückwirkend beantragen.
Bitte beachten Sie:Die Frist zur rückwirkenden Zahlung von Kindergeldbeträgt6Monate. Beantragen Sie Kindergeld daher rechtzeitig und vermeiden Sie finanzielle Nachteile.
Sobald Ihr Kindergeld-Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob Ihre Unterlagenvollständigsind. Wenn Angaben oder Belege fehlen, rufen wir Sie an oder schreiben Ihnen. Es kann auch sein, dass wir noch weitere Angaben von Ihnen, von dritten Personen oder Ämtern benötigen.
Haben Sie nach6Wochennoch nichts von uns gehört, könnenSiesich telefonisch nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen. Nehmen Sie dazu bitte über unsere Service-Telefonnummer Kontakt mit uns auf:
0800 4 555530(gebührenfrei)
Tipp:Keine Sorge: Wenn die Bearbeitunglängerdauert, ändert dasnichts an der Höhe Ihrer Kindergeldzahlung.
Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Zahlungen noch vorliegen. Sie erhalten dazu einen Fragebogen.
Damit wird zum Beispiel ermittelt, ob
- Sie sich noch in Deutschland aufhalten,
- Ihr Kind weiterhin in Ihrem Haushalt lebt oder
- Ihr Kind noch in Schul- beziehungsweise Berufsausbildung ist.
Sollte eine Bescheinigung notwendig sein, liegt dem Schreiben der Familienkasse meist ein entsprechender Vordruck bei.
Füllen Sie den Fragebogen bitte sorgfältig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Tipp:Gut zu wissen: Antworten Sie der Familienkasse bitte innerhalb der genannten Frist. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, informieren Sie uns bitte. So stellen Sie sicher, dass Zahlungen nicht unterbrochen werden.
Weitere Informationen finden Sie imMerkblatt Kindergeld.
Manchmal kommt es vor, dass…
- ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt wird,
- Sie weniger Geld bekommen, als Sie gedacht haben, oder
- Ihnen unklar ist, was der Inhalt des Bescheids genau bedeutet.
Bitte kommen Sie in diesen Fällen auf uns zu. Sicher können wir in einem Gespräch Ihre Fragen klären.
Einspruchoder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen
Am Ende eines Kindergeld-Bescheids werdenSie überIhre Rechte informiert (Rechtsbehelfsbelehrung). Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruchbeziehungsweise Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Nutzen Sie dafür unseren eService Einspruch online.
Alternativ können Sie IhrenEinspruch und Widerspruch auch per Post an den Absender des Bescheids schicken oder Sie besuchen IhreFamilienkasse vor Ort.
Wir überprüfen die Entscheidung dann noch einmal.
Klage gegen einen Bescheid einlegen
Wurde Ihr Einspruch oder Widerspruch abgelehnt und, können Sie Klage erheben. In der Rechtsbehelfsbelehrungfinden Sie dazunähere Informationen –zum Beispiel, welches Gericht fürIhre Klagezuständig ist.
Verändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, kann dasAuswirkungen auf Ihren Anspruch haben. Es kann sein, dass Sie zum Beispiel weniger Kindergeld erhalten. Zu viel erhaltenes Geld, eine sogenannteÜberzahlung, müssen Siezurückzahlen.
Sie erhalten in einem solchen Fall einenAufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Wenn Sie zu viel Kindergeld erhalten haben, müssen Sie dieses über den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Mehr erfahren Sie auf der SeiteZu viel erhaltenes Kindergeld oder Kinderzuschlag zurückzahlen.
Wichtig:Wichtig: Überweisen Sie das Geld nicht einfach zurück! WartenSie bitteunser Schreibenab, in demwir Sie zur Rückzahlung auffordern.
Wichtig:Hinweis: Das Kindergeld ist seit 1.Januar2023für alle Ihre Kinder gleich hoch. Ab diesem Datum beeinflusst die Reihenfolge der Kinder nicht mehr die Höhe des Kindergeldes. Ein sogenanntes „Zählkind“ führt daher nicht mehr zu einem höheren Kindergeldanspruch.
Die Familienkasse hat vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach der Geburt Ihres Kindes die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind und die entsprechenden Daten automatisch erhalten.
Die Datenübermittlung des BZSt an die Familienkasse erfolgt auf Grundlage des §
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Themen im Überblick
Grundlegende Informationen
- Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer
- Kindergeld ab 18 Jahren
- Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen
- Veränderungen mitteilen
- Kindergeld2024/2025: Auszahlungstermine
Weitere Informationen
- Kindergeldfür Menschen im oder aus dem Ausland
- Kindergeld für Erwachsenemit Behinderung
- Kindergeld an andere Person auszahlen lassen
- Zu viel erhaltenes Kindergeld oder Kinderzuschlag zurückzahlen
Kontakt zur Familienkasse
Halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit, sofern vorhanden.
Infos zur Auszahlung
- 0800 4 555533 (gebührenfrei)
Allgemeine Auskünfte
- 0800 4 555530 (gebührenfrei)
Aus dem Ausland
- +49 911 12031010
Weiterführende Links
Downloads
- Merkblatt Kindergeld
- Antrag auf Kindergeld
- Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld
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